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Kosten

Eine osteopathische Sitzung dauert ca. eine Stunde und kostet 110.- Euro. Dieser Preis richtet sich nach den Massgaben des Verbandes der Osteopathen VOD, wonach 60.- bis 150.- Euro für eine Sitzung bei einer durchschnittlichen Behandlungsdauer von 30 bis 50 Minuten empfohlen werden.

Dieser Preis ist für Erwachsene wie für Kinder oder Babys gleich. Das mag manch einem befremdlich erscheinen, da es ja in vielen anderen Bereichen auch “Kindertarife” gibt. Man muss sich aber klarmachen, dass zum einen der Weg ein sehr weiter ist, bis man in der Lage ist, einen Säugling behandeln zu können, da hier die Anatomie eine völlig andere als beim Erwachsenen ist, zum anderen ist eine Kinderbehandlung oftmals wesentlich schwieriger für den Therapeuten durchzuführen als beim Erwachsenen, da es bei Kindern bis zum 3. Lebensjahr keine “Mitarbeit” gibt, bzw. die Kinder im Rahmen des “Fremdelns” einen Kontakt des Therapeuten oftmals nur zulassen, wenn sie bei der Mutter auf dem Arm sind. Das hat oft zur Folge, dass der Therapeut im Stehen behandeln und die ständigen Abwehrbewegungen des Kindes mit seinen Händen ausgleichen muss. Dabei die vorhandenen Läsionen und Dysfunktionen zu erspüren ist eine Aufgabe, der man nur gewachsen ist, wenn man genug Erfahrung hat. Aus diesem Grund gilt für Kinder der gleiche Tarif wie für Erwachsene.

Dabei ist es nicht so, dass, wie in der Physiotherapie, eine Frequenz von zweimal pro Woche erforderlich ist. Vielmehr wird individuell am Ende der Sitzung entschieden, ob es sinnvoll und nötig ist, dass der Patient nach einer gewissen Zeit noch einmal vorstellig wird, oder ob die eine Sitzung ausreichend war. Der Zeitraum zwischen den Sitzungen wird so gewählt, dass dem Körper ausreichend Zeit gegeben wird, auf die Impulse der Behandlung zu reagieren (Minimum zwei bis drei Wochen, in der Regel eher fünf bis sechs Wochen). Nach vier Sitzungen sollte eine deutliche Besserung eingetreten sein; ist dies nicht der Fall, kann davon ausgegangen werden, dass die Osteopathie nicht das adäquate Mittel der Wahl für das individuelle Problem des Patienten ist und die Behandlung wird abgebrochen.

Bei Babys kann das Behandlungsintervall auch kürzer sein, gerade bei Still- oder Schluckproblemen, da hier enger kontrolliert werden muss, ob die Therapie den gewünschten Erfolg hat.

Kostenübernahme durch die Krankenkassen:

Osteopathie wird anteilig im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes seit Januar 2012 von sehr vielen Gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Immer mehr Kassen folgen diesem Weg, um ihren Versicherten die stark nachgefragte Heilmethode im Rahmen ihrer Leistungen anbieten zu können.

Eine genaue aktuelle Auflistung aller Kassen finden Sie auf der nächsten Seite.

 Auch bei privaten Voll- und Zusatzversicherungen stehen die Chancen gut, dass die Behandlung ganz oder wenigstens zum Teil übernommen werden. Es sollte aber immer vor Behandlungsbeginn nachgefragt werden, ob die Versicherung die Osteopathie übernimmt und unter welchen Voraussetzungen. Manche Versicherungen verlangen, dass die Behandlung von einem Heilpraktiker oder Arzt durchgeführt werden muss, damit die Kosten übernommen werden. Auf jeden Fall benötigt man für die osteopathische Behandlung, die von einem Physiotherapeuten durchgeführt wird - und das ist in den meisten Fällen so - ein Privatrezept vom Arzt mit Diagnose. Ohne dieses Rezept darf der Physiotherapeut nicht tätig sein und auch die private Krankenversicherung wird in der Regel nur bezahlen, wenn ein solches Rezept vorliegt.

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